Am 13. und 14. Mai sind die Jazz – und Klassische Company der Ballettschule Schongau in Schwangau und Marktoberdorf aufgetreten.
Die Tänzerinnen und Tänzer zeigten drei neue Choreografien von Herbert Groß und Anne Blackwell und ernteten dafür großen Applaus.
Unterrichtsbeginn nach den Ferien
Montag, 25.04.2022
28.02.-04.03.2022
Unterrichtsbeginn nach den Ferien
Montag, 07.03.2022
In der Ballettschule gilt ab sofort die 3G-Regel (geimpft. genesen, getestet}.
Hiervon ausgenommen sind Schüler unter 18 Jahren.
Die Höhe der Inzidenz hat derzeit keine Auswirkung.
Gitti Frommhold-Horber und Anne Blackwell
Auch bei einer Inzidenz über 1000 findet der Unterricht statt.
Nachdem die Inzidenz im Landkreis Weilheim-Schongau seit 09.12.2021 wieder unter 1000 ist, wird der Unterricht am Dienstag, 14.12.2021 wieder beginnen.
Voraussetzung: Der Wert bleibt weiterhin unter 1000!
Bitte informiert Euch weiterhin auf unserer Homepage unter Aktuelles und Corona News !!!
Gitti Frommhold-Horber
Anne Blackwell
Nachdem die Corona Inzidenz seit heute Donnerstag 02.12.2021 im
Landkreise Weilheim-Schongau auf über 1000 gestiegen ist, entfällt der
Unterricht an der Ballettschule Schongau ab Freitag 03.12.2021. Wann der
Unterrichtsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, hängt von den
Inzidenzzahlen unter 1000 ab.
Der Unterricht an der Ballettschule Schongau wird unter folgenden Bedingungen weitergeführt:
Es gilt für Schüler unter 18 Jahren bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (Geimpfte und Genesene) wenn sie regelmäßig getestet sind.
Ab 18 gilt die 2G Plus Regel. Das bedeutet Geimpfte und Genesene mit einem PCR-Test oder einem aktuellen Schnelltest (mit Bestätigung z.B. Apotheke).
Sollte die Inzidenz im Landkreis WM-SOG auf über 1000 springen, muß der Unterrichtsbetrieb eingestellt werden !!!
Bitte informiert Euch weiterhin auf unserer Homepage !!!
Gitti Frommhold-Horber Anne Blackwell
Am Mittwoch, 17.11.2021 entfallen aufgrund des Buß-und Bettages die Stunden um
13.30 Uhr, 14.15 Uhr und 15.00 Uhr.
Alle anderen Stunden finden statt!!
Gitti Frommhold-Horber
Anne Blackwell
Minderjährige Schüler über zwölf Jahren, die regelmäßig auf Corona getestet werden, können für eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres auch ungeimpft ihre sportlichen und musikalischen Hobbys fortführen. Das sagte Markus Söder am Dienstag 09.11.2021 nach einer Kabinettssitzung in München.
Demnach gilt für Schüler zwischen zwölf und 18 Jahren bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (nur für Geimpfte und Genesene), die auf der Ampelstufe Rot greift. Diese Ausnahme erstreckt sich auf sportliche und musikalische Eigenaktivitäten sowie Theatergruppen, aber nicht auf Besuche in Stadien, Clubs, Konzerte und ähnliches. Laut Kultusminister Michael Piazolo geht es um eine aktive Betätigung im Bereich Bewegung, Sport und Musik, also auch um Schwimmbadbesuche. Bei allen Schülern unter zwölf Jahren gilt diese Ausnahme bereits jetzt.
Demnach kommt für alle über 18-Jährigen aber auch die 16-18 Jährigen die bereits im Beruf stehen die 2G-Regel zur Anwendung, um den Unterricht zu besuchen.