Monatsarchiv 25. November 2021

VonAnne

Corona Regeln in Bayern

Der Unterricht an der Ballettschule Schongau wird unter folgenden Bedingungen weitergeführt:

Es gilt für Schüler unter 18 Jahren bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (Geimpfte und Genesene) wenn sie regelmäßig getestet sind.

Ab 18 gilt die 2G Plus Regel. Das bedeutet Geimpfte und Genesene mit einem PCR-Test oder einem aktuellen Schnelltest (mit Bestätigung z.B. Apotheke).

Sollte die Inzidenz im Landkreis WM-SOG auf über 1000 springen, muß der Unterrichtsbetrieb eingestellt werden !!!

Bitte informiert Euch weiterhin auf unserer Homepage !!!

Gitti Frommhold-Horber                                             Anne Blackwell

VonAnne

Buß- und Bettag

Am Mittwoch, 16.11.2022 entfallen aufgrund des Buß-und Bettages die Stunden um 

13.45 Uhr, 14.30 Uhr, 15.30 Uhr und16.30 Uhr.

Alle anderen Stunden finden statt!!

Gitti Frommhold-Horber

Anne Blackwell

VonAnne

Corona Regeln in Bayern

Minderjährige Schüler über zwölf Jahren, die regelmäßig auf Corona getestet werden, können für eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres auch ungeimpft ihre sportlichen und musikalischen Hobbys fortführen. Das sagte Markus Söder am Dienstag 09.11.2021 nach einer Kabinettssitzung in München. 

Demnach gilt für Schüler zwischen zwölf und 18 Jahren bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (nur für Geimpfte und Genesene), die auf der Ampelstufe Rot greift. Diese Ausnahme erstreckt sich auf sportliche und musikalische Eigenaktivitäten sowie Theatergruppen, aber nicht auf Besuche in Stadien, Clubs, Konzerte und ähnliches. Laut Kultusminister Michael Piazolo geht es um eine aktive Betätigung im Bereich Bewegung, Sport und Musik, also auch um Schwimmbadbesuche. Bei allen Schülern unter zwölf Jahren gilt diese Ausnahme bereits jetzt.

Demnach kommt für alle über 18-Jährigen aber auch die 16-18 Jährigen die bereits im Beruf stehen die 2G-Regel zur Anwendung, um den Unterricht zu besuchen.

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VonAnne

Corona-Ampel

Die Corona-Ampel steht derzeit noch auf „gelb“ und wird wahrscheinlich in Kürze auf „rot“ springen.

Das heißt auch für uns strengere Auflagen. 

Es gilt dann nicht mehr 3G plus wie bisher, sondern 2G.

Wir dürfen ab sofort keine Schnelltests mehr bei Ungeimpften akzeptieren.

Trainieren darf daher nur wer Geimpft oder Genesen ist. 

Schüler und Schülerinnen unter 12 Jahren unterliegen nicht der 2G-Regelung und können daher uneingeschränkt am Unterricht teilnehmen.

Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren müssen einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.