Kategorien-Archiv Corona News

VonAnne

Corona Regeln in Bayern

In der Ballettschule gilt ab sofort die 3G-Regel (geimpft. genesen, getestet}.

Hiervon ausgenommen sind Schüler unter 18 Jahren.

Die Höhe der Inzidenz hat derzeit keine Auswirkung.

Gitti Frommhold-Horber und Anne Blackwell

VonAnne

Corona Regeln in Bayern

Auch bei einer Inzidenz über 1000 findet der Unterricht statt.

VonAnne

Inzidenz unter 1000

Nachdem die Inzidenz im Landkreis Weilheim-Schongau seit 09.12.2021 wieder unter 1000 ist, wird der Unterricht am Dienstag, 14.12.2021 wieder beginnen. 

Voraussetzung: Der Wert bleibt weiterhin unter 1000!

Bitte informiert Euch weiterhin auf unserer Homepage unter Aktuelles und Corona News !!!

Gitti Frommhold-Horber

Anne Blackwell

VonAnne

Inzidenz über 1000

Nachdem die Corona Inzidenz seit heute Donnerstag 02.12.2021 im 
Landkreise Weilheim-Schongau auf über 1000 gestiegen ist, entfällt der 
Unterricht an der Ballettschule Schongau ab Freitag 03.12.2021. Wann der 
Unterrichtsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, hängt von den 
Inzidenzzahlen unter 1000 ab.

VonAnne

Corona Regeln in Bayern

Der Unterricht an der Ballettschule Schongau wird unter folgenden Bedingungen weitergeführt:

Es gilt für Schüler unter 18 Jahren bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (Geimpfte und Genesene) wenn sie regelmäßig getestet sind.

Ab 18 gilt die 2G Plus Regel. Das bedeutet Geimpfte und Genesene mit einem PCR-Test oder einem aktuellen Schnelltest (mit Bestätigung z.B. Apotheke).

Sollte die Inzidenz im Landkreis WM-SOG auf über 1000 springen, muß der Unterrichtsbetrieb eingestellt werden !!!

Bitte informiert Euch weiterhin auf unserer Homepage !!!

Gitti Frommhold-Horber                                             Anne Blackwell

VonAnne

Corona Regeln in Bayern

Minderjährige Schüler über zwölf Jahren, die regelmäßig auf Corona getestet werden, können für eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres auch ungeimpft ihre sportlichen und musikalischen Hobbys fortführen. Das sagte Markus Söder am Dienstag 09.11.2021 nach einer Kabinettssitzung in München. 

Demnach gilt für Schüler zwischen zwölf und 18 Jahren bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (nur für Geimpfte und Genesene), die auf der Ampelstufe Rot greift. Diese Ausnahme erstreckt sich auf sportliche und musikalische Eigenaktivitäten sowie Theatergruppen, aber nicht auf Besuche in Stadien, Clubs, Konzerte und ähnliches. Laut Kultusminister Michael Piazolo geht es um eine aktive Betätigung im Bereich Bewegung, Sport und Musik, also auch um Schwimmbadbesuche. Bei allen Schülern unter zwölf Jahren gilt diese Ausnahme bereits jetzt.

Demnach kommt für alle über 18-Jährigen aber auch die 16-18 Jährigen die bereits im Beruf stehen die 2G-Regel zur Anwendung, um den Unterricht zu besuchen.

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VonAnne

Unterrichtsausfall Januar 2021

Der Unterrichtsausfall wegen den Corona Beschränkungen seit 09.11.2020 muss leider nach den uns vorliegenden Informationen auch im Monat Januar 2021 bestehen bleiben.

Für den Monat Januar wird, wie auch bereits in den Vormonaten, kein Beitrag erhoben.

Die Trainingsvideos stehen weiterhin zur Verfügung.

https://1drv.ms/u/s!Akl136svH47eiNgtV7AIAQTpDmCjeg?e=szrRnU

Das Passwort könnt Ihr bei Anne Blackwell per Email erfragen.

anmeldung@ballettschule-schongau.de

Gitti Frommhold-Horber         Anne Blackwell

VonAnne

Unterrichtsausfall Dezember 2020

Der Unterrichtsausfall seit 09.11.2020 muss leider nach den uns vorliegenden Informationen auch im Monat Dezember 2020 bestehen bleiben.

Für den Monat Dezember wird, wie auch bereits im November, kein Beitrag erhoben.

Nach einer längeren Teamsitzung sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir unter Abwägung verschiedener Gründe keinen Zoom-Unterricht anbieten können. Wir bitten hierfür um Verständnis.

VonAnne

Achtung !!!

Ab Montag, 09.11.2020 entfällt bis voraussichtlich Ende November der gesamte Unterricht.

VonAnne

Neuanmeldungen ab Herbst

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,

Sie haben Ihr Kind für Herbst Ballett Früherziehung ab 04 Jahren bzw.
Jazzdance ab 10 Jahren vorangemeldet. Wir hatten ursprünglich
beabsichtigt mit den Neuanfängern im Oktober 2020 beginnen zu können.

Wegen der Corona Beschränkungen müssen wir leider zur Zeit noch eine
Teilnehmerbegrenzung je Unterrichtsstunde einhalten und zusätzlich
jeweils zwischen den Unterrichtsstunden 15 Minuten Lüften und
Desinfizieren. Dies hat zur Folge, daß wir verschiedene bestehende
Gruppen teilen mußten, was uns die vorgesehenen Stunden für die
Neuanfänger belegt.

Wir wissen leider z.Zt. nicht, wie lange wir die Corona-Restriktionen
mit dem Corona-Stundenplan aufrecht erhalten müssen. Wir können auch
nicht absehen, ob wir nach den Herbstferien Anfang November mit den
Neuanfängern beginnen können. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis und Geduld.

Wenn wir Genaueres wissen werden wir Sie telefonisch oder per Email
benachrichtigen, zu welchem Zeitpunkt wir mit den Neuanfängergruppen
beginnen können.