Minderjährige Schüler über zwölf Jahren, die regelmäßig auf Corona getestet werden, können für eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres auch ungeimpft ihre sportlichen und musikalischen Hobbys fortführen. Das sagte Markus Söder am Dienstag 09.11.2021 nach einer Kabinettssitzung in München.
Demnach gilt für Schüler zwischen zwölf und 18 Jahren bis Jahresende eine Ausnahme von der neuen Zugangsbeschränkung nach der 2G-Regel (nur für Geimpfte und Genesene), die auf der Ampelstufe Rot greift. Diese Ausnahme erstreckt sich auf sportliche und musikalische Eigenaktivitäten sowie Theatergruppen, aber nicht auf Besuche in Stadien, Clubs, Konzerte und ähnliches. Laut Kultusminister Michael Piazolo geht es um eine aktive Betätigung im Bereich Bewegung, Sport und Musik, also auch um Schwimmbadbesuche. Bei allen Schülern unter zwölf Jahren gilt diese Ausnahme bereits jetzt.
Demnach kommt für alle über 18-Jährigen aber auch die 16-18 Jährigen die bereits im Beruf stehen die 2G-Regel zur Anwendung, um den Unterricht zu besuchen.